Schulungen – Bediener

Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen

Wir bilden Bediener von Hubarbeitsbühnen nach dem IPAF – Standard aus. Dabei unterscheidet die IPAF folgende Kategorien von mobilen Hubarbeitsbühnen:

– Statisch Vertikal (1a): Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen)
Statisch Boom (1b): Selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Hubarbeitsbühnen
Mobil Vertikal (3a): Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben verfahrbar)
Mobil Boom (3b): Selbstfahrende Gelenk- und Teleskoparbeitsbühnen (von oben verfahrbar)

Der IPAF – Standard schreibt eine schriftliche und eine praktische Prüfung (Ankreuz – Test) vor. Die schriftliche Prüfung erfolgt am Ende der theoretischen Ausbildungseinheit und gilt für alle Hubarbeitsbühnen und muss nur einmal abgelegt werden. Für jeden Hubarbeitsbühnentyp muss jeweils eine praktische Ausbildung erfolgen, welche ebenfalls mit einer Fahrprüfung abschließt.

Die von uns angebotenen Hubarbeitsbühnen-Schulungen beinhalten den theoretische Unterricht und die praktische Ausbildung an einem Hubarbeitsbühnentyp. Im Preis inbegriffen sind die Prüfungen samt Gebühren sowie die IPAF PAL – Card, das persönliche Logbuch und der Sicherheitsleitfaden. Für jeden weiteren Hubarbeitsbühnentyp muss eine praktische Ausbildung und eine Prüfungsfahrt absolviert werden.

Die IPAF-Bedienerschulung erfüllt selbstverständlich sämtliche Vorgaben der DGUV 308-008 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – bisher BGG/GUV-G 966), der „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.

Gerne schulen wir Ihr Hubarbeitsbühnen – Personal auch vor Ort in Ihrem Betrieb.

Inhalt (1 – Tages Kurs):

 1) Theorie (u.a.):

  • Sicherheitsbestimmungen und rechtl. Grundlagen
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Standsicherheit, Belastung
  • Geräteeigenschaften
  • PSA

2) Praxis (u.a.):

  • Aufbau und Funktionsweise des Gerätes
  • tägliche Sicht- und Funktionskontrolle des Gerätes vor dem Einsatz
  • Fahrübungen im Parcours
  • Anfahrübungen an Objekte

3) Ziel:

  • Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse für den sicheren Betrieb von mobilen Hubarbeitsbühnen.

4) Prüfung:

  • Theoretische Lernzielkontrolle (Ankreuztest) und praktische Abfahrtskontrolle, sowie eine Fahrübung.

5) Zertifikat:

  • Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die IPAF-PAL Card (mit Lichtbild), ein persönliches Logbuch, sowie den IPAF Sicherheitsleitfaden.

6) Voraussetzungen:

  • 18 Jahre und gesundheitlich tauglich. Der Bediener muss physisch und psychisch in der Lage sein, eine Hubarbeitsbühne zu bedienen (Gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach BGG 904-G25 „Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten“).

7) Teilnehmerkreis:

  • Alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mobile Hubarbeitsbühnen nutzen.

Die Übersicht unserer aktuellen Schulungstermine finden Sie hier.