Jährliche BG-Unterweisung

Jährliche BG-Unterweisung für Arbeitsbühnenbediener gemäß BGV A1

Die Berufsgenossenschaften schreiben allen Unternehmern vor, dass nur unterwiesene und befähigte Personen mit dem Bedienen einer Arbeitsbühne beauftragt werden dürfen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Mitarbeiter, die regelmäßig und intensiv eine Arbeitsbühne für berufliche Zwecke benutzen, eine Schulung für Bediener absolvieren und nachweisen müssen.

Die jährliche BG-Unterweisung ersetzt die Grundschulung für Bediener nicht!

Ihre Pflicht zur Einweisung nach §12 ArbSchG erfüllen Sie mit der jährlichen BG-Unterweisung allerdings.

Die Übersicht unserer aktuellen Schulungstermine finden Sie hier.